Provision-Provisionsteilung

Mehr Verbraucherschutz durch neues Maklergesetz

Provisionsteilung

Neues Maklergesetz seit dem 23. Dezember 2020

Am 23. Dezember 2020 ist das neue Maklergesetz in Kraft getreten. Es regelt die Verteilung der Maklercourtage beim Immobilienkauf.

Beauftragt der Eigentümer einen Makler für den Verkauf seiner Immobilie, muss er mindestens die Hälfte der Courtage tragen.

Vor allem Verbraucher profitieren von den neuen Regelungen, da sie mehr Transparenz und eine Senkung der Kaufnebenkosten mit sich bringen.

Mit dem neuen Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser tragen in der Regel sowohl Verkäufer als auch Käufer genau die Hälfte der Maklerkosten.

Bereits bei Auftragserteilung bzw. beim Vertragsabschluss mit den Verkäufern und Interessenten dürfen Makler der Käuferseite maximal 50 % der Provision in Rechnung stellen. Dem Verkäufer steht es jedoch frei, auch die gesamte Provision zu tragen.

Von den neuen Regelungen unberührt bleiben Kaufverträge über unbebaute Grundstücke, gewerbliche Objekte und Mehrfamilienhäuser.

Tipp: Solltest Du Kunde der Provinzial Barmstedt sein und Dein Objekt verkaufen wollen, dann lohnt es sich, uns diesbezüglich in Kenntnis zu setzen. Wir bieten Sonderkonditionen für Kunden der Provinzial aus Barmstedt an. So zahlen Du und der Käufer eine deutlich reduzierte Courtage – eine Win-Win-Situation!

Tippgeberprovision

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Was ist eine Tippgeberprovision?

Eine Tippgeberprovision ist unser Dankeschön an Dich, wenn Du uns einen Kontakt zu einem Eigentümer herstellst, der seine Wohnimmobilie verkaufen möchte. Gleichzeitig ist es Deine Möglichkeit, ganz einfach Geld zu verdienen, ohne großen Aufwand.

Wie hoch ist meine Tippgeberprovision?

Für jede Immobilie, die aufgrund Deines Tipps durch uns verkauft wird, erhältst Du von uns eine Tippgeberprovision. Wie hoch diese im Einzelfall ist, hängt von dem Vertrag mit dem Verkäufer und dem Verkaufspreis ab. Rechnen kannst Du aber mit einer Summe zwischen 500 und 1.500 €. Klingt toll, oder?

Wir freuen uns auf Deine Kontaktaufnahme!

Tippgeberprovision

Wie kommst Du an die Tippgeberprovision?

  1. Nimm Kontakt mit uns auf und teile uns Deinen Tipp mit.
  2. Wir bestätigen Dir unser Interesse und Deine Möglichkeit auf eine Tippgeberprovision.
  3. Stelle den direkten Kontakt her zwischen dem Eigentümer und uns oder kläre dessen Einverständnis für eine Kontaktaufnahme und übermittle uns die Kontaktdaten.
  4. Nach erfolgreichem Verkauf der Immobilie durch unsere Vermittlung erhältst Du Deine Tippgeberprovision direkt auf Dein Konto, nachdem wir die Maklerprovision erhalten haben.

Voraussetzungen für die Tippgeberprovision

  • Die Immobilie darf uns noch nicht angeboten worden sein bzw. wir dürfen noch nicht mit dem Verkäufer in Kontakt stehen.
  • Die Immobilie ist noch nicht auf dem freien Markt angeboten.
  • Du hast das Einverständnis des Eigentümers zur Herstellung des Kontaktes mit uns bzw. zur Weitergabe seiner Kontaktdaten.
  • Die Immobilie befindet sich nicht in der Zwangsversteigerung.
  • Du bist nicht der Eigentümer der Immobilie.

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